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Am Sozialgericht Neuruppin sind derzeit insgesamt 15 Berufsrichterinnen und Berufsrichter tätig, die in 44 Fachkammern den Vorsitz führen. Die Sachgebietszuweisung ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Das Präsidium des Gerichts beschließt jeweils zum Jahresanfang den Geschäftsverteilungsplan. Er unterliegt während des laufenden Geschäftsjahres der Abänderung durch Beschlüsse des Präsidiums, soweit eine Anpassung - etwa an personelle Veränderungen - notwendig werden sollte.

Der Geschäftsverteilungsplan in der aktuellen Fassung steht unten zum Download zur Verfügung.

Am Sozialgericht Neuruppin sind derzeit insgesamt 15 Berufsrichterinnen und Berufsrichter tätig, die in 44 Fachkammern den Vorsitz führen. Die Sachgebietszuweisung ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Das Präsidium des Gerichts beschließt jeweils zum Jahresanfang den Geschäftsverteilungsplan. Er unterliegt während des laufenden Geschäftsjahres der Abänderung durch Beschlüsse des Präsidiums, soweit eine Anpassung - etwa an personelle Veränderungen - notwendig werden sollte.

Der Geschäftsverteilungsplan in der aktuellen Fassung steht unten zum Download zur Verfügung.