Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Impressionen vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Perschnick
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Hutschenreuther
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Sitzungssaal im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Perschnick
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Perschnick
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Hutschenreuther
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Sitzungssaal im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Perschnick
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Wegweiser
© Herr Hutschenreuther
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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
© Herr Hutschenreuther
Grußwort der Präsidentin
Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
ich freue mich über Ihr Interesse am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Zuständigkeiten, Aufgaben und aktuelle Rechtsprechung des gemeinsamen Landessozialgerichts der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Potsdam informieren.
Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie auf der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Brandenburg und der
Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin. Unter https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/ können Sie sich zusätzlich kostenfrei über Entscheidungen der gesamten Bundesrepublik Deutschland informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schudoma
Präsidentin des Landessozialgerichts
Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,
ich freue mich über Ihr Interesse am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich über die Zuständigkeiten, Aufgaben und aktuelle Rechtsprechung des gemeinsamen Landessozialgerichts der Länder Berlin und Brandenburg mit Sitz in Potsdam informieren.
Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie auf der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Brandenburg und der
Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin. Unter https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/ können Sie sich zusätzlich kostenfrei über Entscheidungen der gesamten Bundesrepublik Deutschland informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Schudoma
Präsidentin des Landessozialgerichts
Kunstausstellungen im Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Im Gebäude des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg werden derzeit überwiegend aus verschiedenen Metallen gefertigte Kunstinstallationen der Dresdner Objektkünstlerin Sylvi Schiller gezeigt. Frau Schiller arbeitet seit dem Jahr 2014 autodidaktisch im Bereich Kunst und Design. Seither hat sie im Inland sowie im europäischen Ausland an zahlreichen Kunstmessen teilgenommen und ihre Werke in Einzelausstellungen präsentiert.
Eine Führung durch die Ausstellung kann auf Wunsch vereinbart werden bei Frau Walter unter der E-Mail: peggy.walter@lsg.brandenburg.de. Dort können sich auch Künstlerinnen und Künstler melden, die Interesse haben, Ihre Werke künftig in den Räumen des Landessozialgerichts auszustellen.
Im Gebäude des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg werden derzeit überwiegend aus verschiedenen Metallen gefertigte Kunstinstallationen der Dresdner Objektkünstlerin Sylvi Schiller gezeigt. Frau Schiller arbeitet seit dem Jahr 2014 autodidaktisch im Bereich Kunst und Design. Seither hat sie im Inland sowie im europäischen Ausland an zahlreichen Kunstmessen teilgenommen und ihre Werke in Einzelausstellungen präsentiert.
Eine Führung durch die Ausstellung kann auf Wunsch vereinbart werden bei Frau Walter unter der E-Mail: peggy.walter@lsg.brandenburg.de. Dort können sich auch Künstlerinnen und Künstler melden, die Interesse haben, Ihre Werke künftig in den Räumen des Landessozialgerichts auszustellen.
Aktuelle Hinweise - Coronavirus (SARS-CoV-2)
Aktuell sind am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg durch die Hausrechtsanordnung keine besonderen Schutzmaßnahmen zum Betreten des Gerichtsgebäudes durch gerichtsfremde Personen vorgesehen. Gleichwohl wird die Einhaltung der sog. AHA-Regeln (Abstand halten und Hygienemaßnahmen beachten) empfohlen. Über Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal entscheidet die bzw. der jeweilige Vorsitzende. Ggf. erhalten Prozessbeteiligte mit ihren Ladungen gesonderte Hinweise.
Aktuell sind am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg durch die Hausrechtsanordnung keine besonderen Schutzmaßnahmen zum Betreten des Gerichtsgebäudes durch gerichtsfremde Personen vorgesehen. Gleichwohl wird die Einhaltung der sog. AHA-Regeln (Abstand halten und Hygienemaßnahmen beachten) empfohlen. Über Schutzmaßnahmen im Sitzungssaal entscheidet die bzw. der jeweilige Vorsitzende. Ggf. erhalten Prozessbeteiligte mit ihren Ladungen gesonderte Hinweise.
Einen Überblick über die Tätigkeit des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Jahresbericht für das Jahr 2022.
Einen Überblick über die Tätigkeit des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg finden Sie im Jahresbericht für das Jahr 2022.
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