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Was Sie über die Sozialgerichtsbarkeit wissen sollten

Sie entscheiden in Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung. Konkret in Bezug auf:

  • Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, Knappschafts- und Pflegeversicherung)
  • Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialhilfe
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

Sozialgerichte sind mit Ausnahme der Sozialhilfe nicht zuständig für Streitigkeiten auf den Gebieten des Sozialleistungsrechtes wie:

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Wohngeld
  • Jugendhilfe

Darum kümmern sich die allgemeinen Verwaltungsgerichte. Für Kindergeldstreitigkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz ist die Finanzgerichtsbarkeit zuständig.

Sie entscheiden in Auseinandersetzungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern der Sozialversicherung sowie den Behörden der Sozialverwaltung. Konkret in Bezug auf:

  • Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten-, Knappschafts- und Pflegeversicherung)
  • Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Sozialhilfe
  • Schwerbehindertenangelegenheiten
  • Soziales Entschädigungsrecht (Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten)

Sozialgerichte sind mit Ausnahme der Sozialhilfe nicht zuständig für Streitigkeiten auf den Gebieten des Sozialleistungsrechtes wie:

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Wohngeld
  • Jugendhilfe

Darum kümmern sich die allgemeinen Verwaltungsgerichte. Für Kindergeldstreitigkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz ist die Finanzgerichtsbarkeit zuständig.