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Wissenschaftliche Mitarbeit

Auf dem Banner ist eine Waage zu sehen, darunter ein Peil und die Aufschrift wissenschaftliche Mitarbeit

© OLG

an den Sozialgerichten des Landes Brandenburg

Die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg beabsichtigt

im Laufe des Jahres 2024

zwei Rechtsreferendarinnen und Referendare

als wissenschaftliche Mitarbeitende (w/m/d) an den Sozialgerichten einzustellen.

 

Voraussetzungen: 

Sie befinden sich in der ersten Station Ihres Referendariats im Land Brandenburg und haben Ihr erstes Staatsexamen mit mindestens acht Punkten abgeschlossen.

Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen an einem der vier Sozialgerichte des Landes Brandenburg an den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin oder Potsdam sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Gerichte zu erhalten.

Dann bewerben Sie sich für eine Stelle als

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

Als wissenschaftlich Mitarbeitende haben Sie die Möglichkeit, die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg unmittelbar zu unterstützen.

Folgende Aufgaben können in Betracht kommen:

  • juristische Recherchen Erstellung von Voten zu konkreten Rechtsfragen Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen Erstellung von Normen- oder Entscheidungssammlungen Zuarbeit bei der Strukturierung von umfangreichen Verfahren (z.B. durch Aufarbeitung umfangreichen Tatsachenvortrags) Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Organisation von Besprechungen)

Was Sie erwartet:

Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut. Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E 13 TV-L vergütet. Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen. Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsgesprächs festgelegt. Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt nach individueller Absprache am Einsatzgericht unter Beachtung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dabei wird grundsätzlich ein fester Arbeitstag wöchentlich festgelegt. Auch Homeoffice ist nach Absprache möglich. Maximal 43 Stunden monatlich darf während des Referendariats eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Weitere, bereits laufende, Nebentätigkeiten sind entsprechend zeitlich zu reduzieren oder zu beenden. Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel nach Abschluss der Zivilstation spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats.

Sie sind interessiert?

Dann bewerben Sie sich formlos per E-Mail an verwaltung@lsg.brandenburg.de

oder schriftlich an:

die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam

Bitte teilen Sie mit, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten und an welchem der vier Sozialgerichte Sie interessiert sind.

Fügen Sie bitte einen Scan Ihres Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Prüfung und einen Lebenslauf bei.

Bitte erteilen Sie formlos Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung zum wissenschaftlich Mitarbeitenden und zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte.

Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Personaldezernentin für den richterlichen Dienst des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Dauns (Telefon: 03381 9818-4200) oder an die Personalsachbearbeiterin Frau Landmann (Telefon: 0331 9818-3401) oder schreiben Sie an verwaltung@lsg.brandenburg.de.

Auf dem Banner ist eine Waage zu sehen, darunter ein Peil und die Aufschrift wissenschaftliche Mitarbeit

© OLG

an den Sozialgerichten des Landes Brandenburg

Die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg beabsichtigt

im Laufe des Jahres 2024

zwei Rechtsreferendarinnen und Referendare

als wissenschaftliche Mitarbeitende (w/m/d) an den Sozialgerichten einzustellen.

 

Voraussetzungen: 

Sie befinden sich in der ersten Station Ihres Referendariats im Land Brandenburg und haben Ihr erstes Staatsexamen mit mindestens acht Punkten abgeschlossen.

Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen an einem der vier Sozialgerichte des Landes Brandenburg an den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin oder Potsdam sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Gerichte zu erhalten.

Dann bewerben Sie sich für eine Stelle als

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

Als wissenschaftlich Mitarbeitende haben Sie die Möglichkeit, die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg unmittelbar zu unterstützen.

Folgende Aufgaben können in Betracht kommen:

  • juristische Recherchen Erstellung von Voten zu konkreten Rechtsfragen Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen Erstellung von Normen- oder Entscheidungssammlungen Zuarbeit bei der Strukturierung von umfangreichen Verfahren (z.B. durch Aufarbeitung umfangreichen Tatsachenvortrags) Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Organisation von Besprechungen)

Was Sie erwartet:

Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut. Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E 13 TV-L vergütet. Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen. Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsgesprächs festgelegt. Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt nach individueller Absprache am Einsatzgericht unter Beachtung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dabei wird grundsätzlich ein fester Arbeitstag wöchentlich festgelegt. Auch Homeoffice ist nach Absprache möglich. Maximal 43 Stunden monatlich darf während des Referendariats eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Weitere, bereits laufende, Nebentätigkeiten sind entsprechend zeitlich zu reduzieren oder zu beenden. Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel nach Abschluss der Zivilstation spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats.

Sie sind interessiert?

Dann bewerben Sie sich formlos per E-Mail an verwaltung@lsg.brandenburg.de

oder schriftlich an:

die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Potsdam

Bitte teilen Sie mit, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten und an welchem der vier Sozialgerichte Sie interessiert sind.

Fügen Sie bitte einen Scan Ihres Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Prüfung und einen Lebenslauf bei.

Bitte erteilen Sie formlos Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung zum wissenschaftlich Mitarbeitenden und zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte.

Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Personaldezernentin für den richterlichen Dienst des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Dauns (Telefon: 03381 9818-4200) oder an die Personalsachbearbeiterin Frau Landmann (Telefon: 0331 9818-3401) oder schreiben Sie an verwaltung@lsg.brandenburg.de.