Toolbar-Menü

Wissenschaftliche Mitarbeit

© OLG

 

Der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

beabsichtigt

im Jahr 2026

 

im Geschäftsbereich wissenschaftlich Mitarbeitende (w/m/d) einzustellen.

 

Voraussetzungen:  

 

Sie befinden sich im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg und haben Ihr erstes Staatsexamen mit mindestens acht Punkten abgeschlossen.

 

Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen an einem Sozialgericht des Landes Brandenburg sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Sozialgerichte zu bekommen und können sich vorstellen oder haben bereits den Wunsch Richterin/Richter zu werden.

 

Dann bewerben Sie sich für eine Stelle als

 

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

 

Als wissenschaftlich Mitarbeitende eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit die Rechtsprechung des Landes Brandenburg zu unterstützen.

 

Folgende Aufgaben können in Betracht kommen:

  • juristische Recherchen
    Erstellung von Voten zu konkreten Rechtsfragen
    Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen
    Erstellung von Normen- oder Entscheidungssammlungen
    Einbindung in die Bearbeitung und Organisation von Massenverfahren wie beispielsweise Fluggastrechte bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen (Fallgruppenbildung, Entwurf/ Anpassung von Textbausteinen, Anlage und Pflege von Entscheidungssammlungen, Sichtung und Aufbereitung von Schriftsatzanlagen)
    Zuarbeit bei der Strukturierung von Großverfahren (z.B. durch Aufarbeitung umfangreichen Tatsachenvortrags)
    Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Organisation von Besprechungen)

 

Was Sie erwartet:

  • Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut.
    Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E 13 TV-L vergütet.
    Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen.
    Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsgesprächs festgelegt.   
    Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt nach individueller Absprache am Einsatzgericht bzw. an der Staatsanwaltschaft unter Beachtung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dabei wird grundsätzlich ein fester Arbeitstag wöchentlich festgelegt. Auch Homeoffice ist nach Absprache möglich.
    Maximal 43 Stunden monatlich darf während des Referendariats eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Weitere, bereits laufende, Nebentätigkeiten sind entsprechend zeitlich zu reduzieren oder zu beenden.
    Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel frühestens nach Abschluss der Zivilstation spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats – während der Strafstation (d. h. innerhalb des 5. Ausbildungsmonats) – .

 

Sie sind interessiert?

 

Dann bewerben Sie sich formlos per E-Mail an:

 

Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Verwaltung@lsg.brandenburg.de

 

Schreiben Sie bitte, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten.

 

Teilen Sie in Ihrer Bewerbung mit, welche Aufgaben am Gericht Sie am meisten interessieren und wann Sie mit Ihrer Arbeit beginnen möchten.

 

Fügen Sie bitte einen Scan Ihres Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Prüfung und einen Lebenslauf bei.

 

Bitte erteilen Sie formlos Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung zum wissenschaftlich Mitarbeitenden und zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte.

 

Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Sachbearbeiterin Personal Frau Landmann (Tel.: 0331 9818-3401) oder schreiben Sie an Verwaltung@lsg.brandenburg.de.

Auf dem Banner ist eine Waage zu sehen, darunter ein Pfeil und die Aufschrift wissenschaftliche Mitarbeit

© OLG

 

Der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

beabsichtigt

im Jahr 2026

 

im Geschäftsbereich wissenschaftlich Mitarbeitende (w/m/d) einzustellen.

 

Voraussetzungen:  

 

Sie befinden sich im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg und haben Ihr erstes Staatsexamen mit mindestens acht Punkten abgeschlossen.

 

Sie möchten begleitend zum Referendariat Praxiserfahrungen an einem Sozialgericht des Landes Brandenburg sammeln, um einen vertieften Eindruck in die Arbeit der Sozialgerichte zu bekommen und können sich vorstellen oder haben bereits den Wunsch Richterin/Richter zu werden.

 

Dann bewerben Sie sich für eine Stelle als

 

wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d).

 

Als wissenschaftlich Mitarbeitende eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit die Rechtsprechung des Landes Brandenburg zu unterstützen.

 

Folgende Aufgaben können in Betracht kommen:

  • juristische Recherchen
    Erstellung von Voten zu konkreten Rechtsfragen
    Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen
    Erstellung von Normen- oder Entscheidungssammlungen
    Einbindung in die Bearbeitung und Organisation von Massenverfahren wie beispielsweise Fluggastrechte bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen (Fallgruppenbildung, Entwurf/ Anpassung von Textbausteinen, Anlage und Pflege von Entscheidungssammlungen, Sichtung und Aufbereitung von Schriftsatzanlagen)
    Zuarbeit bei der Strukturierung von Großverfahren (z.B. durch Aufarbeitung umfangreichen Tatsachenvortrags)
    Übertragung von Verwaltungsaufgaben (z. B. Organisation von Besprechungen)

 

Was Sie erwartet:

  • Bei Ihrer Arbeit werden Sie vor Ort von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen betreut.
    Das befristete Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 6 bis maximal 10 Stunden wird nach der Entgeltgruppe E 13 TV-L vergütet.
    Die Beschäftigungsdauer soll sechs Monate nicht unterschreiten und maximal ein Jahr umfassen.
    Die genaue Beschäftigungsdauer und die Wochenarbeitszeit werden jeweils individuell im Rahmen des Bewerbungsgesprächs festgelegt.   
    Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt nach individueller Absprache am Einsatzgericht bzw. an der Staatsanwaltschaft unter Beachtung der wöchentlichen Arbeitszeit. Dabei wird grundsätzlich ein fester Arbeitstag wöchentlich festgelegt. Auch Homeoffice ist nach Absprache möglich.
    Maximal 43 Stunden monatlich darf während des Referendariats eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Weitere, bereits laufende, Nebentätigkeiten sind entsprechend zeitlich zu reduzieren oder zu beenden.
    Die Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beginnt in der Regel frühestens nach Abschluss der Zivilstation spätestens zu Beginn des 6. Ausbildungsmonats – während der Strafstation (d. h. innerhalb des 5. Ausbildungsmonats) – .

 

Sie sind interessiert?

 

Dann bewerben Sie sich formlos per E-Mail an:

 

Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Verwaltung@lsg.brandenburg.de

 

Schreiben Sie bitte, weshalb Sie wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter werden möchten.

 

Teilen Sie in Ihrer Bewerbung mit, welche Aufgaben am Gericht Sie am meisten interessieren und wann Sie mit Ihrer Arbeit beginnen möchten.

 

Fügen Sie bitte einen Scan Ihres Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Prüfung und einen Lebenslauf bei.

 

Bitte erteilen Sie formlos Ihr Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung zum wissenschaftlich Mitarbeitenden und zur Einsichtnahme in Ihre Referendarakte.

 

Anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Sachbearbeiterin Personal Frau Landmann (Tel.: 0331 9818-3401) oder schreiben Sie an Verwaltung@lsg.brandenburg.de.