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Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg

Dargestellt ist die Präsidentin des Landessozialgerichts Frau Schudoma vor einem grauen Hintergrund

Sabine Schudoma wurde 1959 in Berlin geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie in den Jahren 1977 bis 1980 eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Diplom-Verwaltungswirtin FH) und arbeitete anschließend als Sachbearbeiterin im Fremdrentendezernat. Zum Sommersemester 1981 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin auf. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Juni 1986 und des zweiten juristischen Staatsexamens im Juli 1989 begann sie im November 1989 ihre Richterlaufbahn beim Sozialgericht Berlin. In den Jahren 1992 und 1993 war die verheiratete Juristin Referentin in der Senatsverwaltung für Justiz. Nach einer Unterbrechung durch Mutterschutz und Elternzeit setzte sie ab November 1994 ihre Tätigkeit als Richterin beim Sozialgericht fort und durchlief die Erprobungszeit beim Landessozialgericht Berlin. Nach erneutem Mutterschutz und Elternzeit kehrte sie im September 1997 zum Sozialgericht zurück und wurde im November 1997 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin ernannt, wo sie fortan den Senaten der damaligen Präsidentin und des Vizepräsidenten angehörte. Im März 2001 folgte die Ernennung zur Vizepräsidentin des Sozialgerichts Berlin. Gut drei Jahre später wurde Sabine Schudoma im Mai 2004 Präsidentin des Sozialgerichts Berlin. Sie leitete das Gericht über 13 Jahre bis sie am 4. August 2017 zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt wurde. Daneben war sie nach ihrer Wahl durch das Abgeordnetenhaus von Berlin am 8. März 2012 bis zum 31. Oktober 2019 zugleich auch Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Dargestellt ist die Präsidentin des Landessozialgerichts Frau Schudoma vor einem grauen Hintergrund

Sabine Schudoma wurde 1959 in Berlin geboren. Nach dem Abitur absolvierte sie in den Jahren 1977 bis 1980 eine Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Diplom-Verwaltungswirtin FH) und arbeitete anschließend als Sachbearbeiterin im Fremdrentendezernat. Zum Sommersemester 1981 nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin auf. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens im Juni 1986 und des zweiten juristischen Staatsexamens im Juli 1989 begann sie im November 1989 ihre Richterlaufbahn beim Sozialgericht Berlin. In den Jahren 1992 und 1993 war die verheiratete Juristin Referentin in der Senatsverwaltung für Justiz. Nach einer Unterbrechung durch Mutterschutz und Elternzeit setzte sie ab November 1994 ihre Tätigkeit als Richterin beim Sozialgericht fort und durchlief die Erprobungszeit beim Landessozialgericht Berlin. Nach erneutem Mutterschutz und Elternzeit kehrte sie im September 1997 zum Sozialgericht zurück und wurde im November 1997 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin ernannt, wo sie fortan den Senaten der damaligen Präsidentin und des Vizepräsidenten angehörte. Im März 2001 folgte die Ernennung zur Vizepräsidentin des Sozialgerichts Berlin. Gut drei Jahre später wurde Sabine Schudoma im Mai 2004 Präsidentin des Sozialgerichts Berlin. Sie leitete das Gericht über 13 Jahre bis sie am 4. August 2017 zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg ernannt wurde. Daneben war sie nach ihrer Wahl durch das Abgeordnetenhaus von Berlin am 8. März 2012 bis zum 31. Oktober 2019 zugleich auch Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.