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Organisation des Sozialgerichts Potsdam

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter/die Richterinnen in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Potsdam ist in Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem/einer Berufsrichter/Berufsrichterin und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet. Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Präsident steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter/die Richterinnen in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Potsdam ist in Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem/einer Berufsrichter/Berufsrichterin und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/Richterinnen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet. Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Präsident steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.