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  • Zugangskontrollen

    Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher des Sozialgerichts Potsdam einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucherinnen und Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Bei einer Weigerung, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher und der Besucherin unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm/ihr selbst zu vertreten.

    Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher des Sozialgerichts Potsdam einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucherinnen und Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen Sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Bei einer Weigerung, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher und der Besucherin unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm/ihr selbst zu vertreten.

  • Dienstzeit

    Die Sprechzeiten für den Bereich Poststelle, Service-Einheiten der Geschäftsstellen sowie für die Rechtsantragstelle umfassen:

    Poststelle

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr   
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
    Telefon +49 331 27188 0
    Telefax +49 331 27188 444

    Service-Einheiten der Geschäftsstellen

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Rechtsantragstelle

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Potsdam gestellt werden. Die/Der Urkundsbeamtin/e nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift entgegen, achtet auf die Einhaltung der Form und ist bei der Formulierung der Begründung behilflich. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 1 des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung in der Rechtsantragstelle gegeben werden darf. Dazu sind nur Personen legitimiert, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurde, zum Beispiel Rechtsanwälten. Bei dem Sozialgericht besteht keine Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

    Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden. Alle Schriftsätze in der Sache einschließlich der dazu gehörenden Anlagen sollen zwecks Zustellung an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit je 1 Abschrift/Kopie eingereicht werden, da sonst kostenpflichtige Ablichtungen gefertigt werden müssen und diese mit 0,50 € pro Seite (GKG-Kostenverzeichnis Nr. 9000) berechnet werden. Rechtsanträge können rechtswirksam auch per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail. 

    Termine außerhalb der normalen Öffnungszeit können telefonisch vereinbart werden.

    Die Sprechzeiten für den Bereich Poststelle, Service-Einheiten der Geschäftsstellen sowie für die Rechtsantragstelle umfassen:

    Poststelle

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr   
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
    Telefon +49 331 27188 0
    Telefax +49 331 27188 444

    Service-Einheiten der Geschäftsstellen

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Rechtsantragstelle

    montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
    freitags 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

    Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Potsdam gestellt werden. Die/Der Urkundsbeamtin/e nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift entgegen, achtet auf die Einhaltung der Form und ist bei der Formulierung der Begründung behilflich. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 1 des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung in der Rechtsantragstelle gegeben werden darf. Dazu sind nur Personen legitimiert, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurde, zum Beispiel Rechtsanwälten. Bei dem Sozialgericht besteht keine Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

    Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden. Alle Schriftsätze in der Sache einschließlich der dazu gehörenden Anlagen sollen zwecks Zustellung an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit je 1 Abschrift/Kopie eingereicht werden, da sonst kostenpflichtige Ablichtungen gefertigt werden müssen und diese mit 0,50 € pro Seite (GKG-Kostenverzeichnis Nr. 9000) berechnet werden. Rechtsanträge können rechtswirksam auch per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail. 

    Termine außerhalb der normalen Öffnungszeit können telefonisch vereinbart werden.

  • Adresse
    Haupthaus Nebenstelle

    Rubensstraße 8

    14467 Potsdam

    Berliner Straße 90

    14467 Potsdam

    Haupthaus Nebenstelle

    Rubensstraße 8

    14467 Potsdam

    Berliner Straße 90

    14467 Potsdam

  • Barrierefreiheit

    Das Haupthaus des Sozialgerichts Potsdam in der Rubensstraße 8 ist barrierefrei zugänglich. Die Sitzungssäle, die Poststelle und die Rechtsantragstelle sowie eine behindertengerechte Toilette befinden sich im Erdgeschoss. Ein Parkplatz für gehbehinderte Personen befindet sich auf dem Grundstück sowie neben dem Haupteingang des Sozialgerichts Potsdam. Ein Fahrstuhl ist nicht vorhanden.

    Die Nebenstelle des Sozialgerichts Potsdam in der Berliner Straße 90 ist ebenfalls barrierefrei zugänglich.  Die Sitzungssäle und eine behindertengerechte Toilette befinden sich im Erdgeschoss. Parkplätze für gehbinderte Personen befinden sich auf dem Grundstück gegenüber dem Haupteingang.

    Es wird gebeten, dass Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, rechzeitig mitgeteilt werden. Dadurch kann eventuellen Problemen bereits im Vorfeld begegnet und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört auch die Mitteilung, dass ein Rollstuhl genutzt wird, da nicht alle Sitzungssäle für Rollstuhlfahrer geeingnet sind.

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann Fragen zu organisatorischen Maßnahmen beantworten und ggf. Hilfestellung leisten, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Auskünfte in der Sache selbst kann sie nicht erteilen. Sie führt keine Rechtsberatung durch.

    Ansprechpartner für Mentschen mit Behinderung:

    Das Haupthaus des Sozialgerichts Potsdam in der Rubensstraße 8 ist barrierefrei zugänglich. Die Sitzungssäle, die Poststelle und die Rechtsantragstelle sowie eine behindertengerechte Toilette befinden sich im Erdgeschoss. Ein Parkplatz für gehbehinderte Personen befindet sich auf dem Grundstück sowie neben dem Haupteingang des Sozialgerichts Potsdam. Ein Fahrstuhl ist nicht vorhanden.

    Die Nebenstelle des Sozialgerichts Potsdam in der Berliner Straße 90 ist ebenfalls barrierefrei zugänglich.  Die Sitzungssäle und eine behindertengerechte Toilette befinden sich im Erdgeschoss. Parkplätze für gehbinderte Personen befinden sich auf dem Grundstück gegenüber dem Haupteingang.

    Es wird gebeten, dass Behinderungen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, rechzeitig mitgeteilt werden. Dadurch kann eventuellen Problemen bereits im Vorfeld begegnet und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört auch die Mitteilung, dass ein Rollstuhl genutzt wird, da nicht alle Sitzungssäle für Rollstuhlfahrer geeingnet sind.

    Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann Fragen zu organisatorischen Maßnahmen beantworten und ggf. Hilfestellung leisten, die das gerichtliche Verfahren betreffen. Auskünfte in der Sache selbst kann sie nicht erteilen. Sie führt keine Rechtsberatung durch.

    Ansprechpartner für Mentschen mit Behinderung:

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jacqueline
    Nachname:
    Schramm
    Position:
    Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung
    E-Mail:
    ansprechpartner@­sgp.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 27188 111
    Fax:
    +49 331 27188 444