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  • Rechtsantragsstelle

    Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts gestellt werden. Die Urkundsbeamtin nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift entgegen, achtet auf die Einhaltung der Form und ist bei der Formulierung der Begründung behilflich. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 1 des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung in der Rechtsantragstelle gegeben werden darf. Dazu sind nur Personen legitimiert, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurde, zum Beispiel Rechtsanwälten. Bei dem Sozialgericht besteht keine Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Donnerstag

                           08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                          12.30 Uhr bis 14.00 Uhr

    Freitag sowie vor gesetzlichen Feiertagen und vor dem 24. und 31.12.       

                          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr    

    Termine außerhalb der normalen Öffnungszeit können telefonisch vereinbart werden.

    Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden. Alle Schriftsätze in der Sache einschließlich der dazu gehörenden Anlagen sollen zwecks Zustellung an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit je 2 Abschriften/Kopien eingereicht werden, da sonst kostenpflichtige Ablichtungen gefertigt werden müssen und diese mit 0,50 € pro Seite (GKG-Kostenverzeichnis Nr. 9000) berechnet werden. Rechtsanträge können rechtswirksam auch per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail. 

    Rechtsanträge können zu den Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle zu Protokoll der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Sozialgerichts gestellt werden. Die Urkundsbeamtin nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche zur Niederschrift entgegen, achtet auf die Einhaltung der Form und ist bei der Formulierung der Begründung behilflich. Den weiteren Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund § 1 des Rechtsberatungsgesetzes keine Rechtsberatung in der Rechtsantragstelle gegeben werden darf. Dazu sind nur Personen legitimiert, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurde, zum Beispiel Rechtsanwälten. Bei dem Sozialgericht besteht keine Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Donnerstag

                           08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                          12.30 Uhr bis 14.00 Uhr

    Freitag sowie vor gesetzlichen Feiertagen und vor dem 24. und 31.12.       

                          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr    

    Termine außerhalb der normalen Öffnungszeit können telefonisch vereinbart werden.

    Zur Antragsaufnahme bei der Rechtsantragstelle sollten alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide, mitgebracht werden. Alle Schriftsätze in der Sache einschließlich der dazu gehörenden Anlagen sollen zwecks Zustellung an die übrigen Verfahrensbeteiligten mit je 2 Abschriften/Kopien eingereicht werden, da sonst kostenpflichtige Ablichtungen gefertigt werden müssen und diese mit 0,50 € pro Seite (GKG-Kostenverzeichnis Nr. 9000) berechnet werden. Rechtsanträge können rechtswirksam auch per Post, Telegramm oder Telefax gestellt werden, nicht per Telefon oder E-Mail. 

  • Güterichter - Verhandlungen

    Am Sozialgericht Frankfurt (Oder) sind durch Beschluss des Präsidiums drei Güterichter* bestimmt worden. Mit der Güterichtertätigkeit  werden erfolgreiche Projekte der gerichtlichen Mediation fortgeführt. Gesetzliche Grundlage ist das am 27.06.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

     Mit dem Güterichter steht in hierfür geeigneten Rechtsstreitigkeiten ein nicht entscheidungsbefugter Richter zur Verfügung, um den Beteiligten in bereits vor Gericht anhängigen Streitsachen eine alternative Konfliktlösung durch eine interessenorientierte Verhandlungsunterstützung  anzubieten.

    Was dies genau bedeutet, lesen Sie hier:

    Am Sozialgericht Frankfurt (Oder) sind durch Beschluss des Präsidiums drei Güterichter* bestimmt worden. Mit der Güterichtertätigkeit  werden erfolgreiche Projekte der gerichtlichen Mediation fortgeführt. Gesetzliche Grundlage ist das am 27.06.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

     Mit dem Güterichter steht in hierfür geeigneten Rechtsstreitigkeiten ein nicht entscheidungsbefugter Richter zur Verfügung, um den Beteiligten in bereits vor Gericht anhängigen Streitsachen eine alternative Konfliktlösung durch eine interessenorientierte Verhandlungsunterstützung  anzubieten.

    Was dies genau bedeutet, lesen Sie hier:

  • EU-Datenschutz Grundverordnung

    Merkblätter

    • Datenschutzhinweis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
    • Datenschutzhinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Brandenburger Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam

     
    Download:
    Datenschutzhinweis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter   (application/pdf  160.4 KB)
    Datenschutzhinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landessozialgericht und die Sozialgerichte   (application/pdf  166.5 KB)

    Merkblätter

    • Datenschutzhinweis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter
    • Datenschutzhinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Brandenburger Sozialgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam

     
    Download:
    Datenschutzhinweis für ehrenamtliche Richterinnen und Richter   (application/pdf  160.4 KB)
    Datenschutzhinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landessozialgericht und die Sozialgerichte   (application/pdf  166.5 KB)


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