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Organisation des Sozialgerichts Frankfurt (Oder)

Die Rechtssprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) ist derzeit in 43 Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsident steht der Gerichtsleitung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.

Die Rechtssprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) ist derzeit in 43 Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsident steht der Gerichtsleitung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.