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Organisation des Sozialgerichts Frankfurt (Oder)

Die Rechtssprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) ist derzeit in 42 Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsidentin steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Sie wird dabei vom Geschäftsleiter unterstützt.

Zum 01. Januar 2019 waren beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) 20 Richterinnen und Richter sowie 26 nichtrichterliche Bedienstete tätig.

Die Rechtssprechung des Sozialgerichts wird durch die Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) ist derzeit in 42 Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsidentin steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Sie wird dabei vom Geschäftsleiter unterstützt.

Zum 01. Januar 2019 waren beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) 20 Richterinnen und Richter sowie 26 nichtrichterliche Bedienstete tätig.