Toolbar-Menü

Hinweis für Menschen mit Behinderungen

Parkplätze für gehbehinderte Personen befinden sich vor dem Haupteingang des Sozialgericht Frankfurt (Oder).

Der öffentlich zugängliche Teil des Gerichtsgebäudes ist weitestgehend barrierefrei ausgestattet. Ein Fahrstuhl steht zur Verfügung. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Hauses. Sofern gewünscht, wird eine Begleitung im Haus zur Verfügung gestellt.

Um eventuellen Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, wird darum gebeten, dass Behinderungen, welche besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitgeteilt werden.

Parkplätze für gehbehinderte Personen befinden sich vor dem Haupteingang des Sozialgericht Frankfurt (Oder).

Der öffentlich zugängliche Teil des Gerichtsgebäudes ist weitestgehend barrierefrei ausgestattet. Ein Fahrstuhl steht zur Verfügung. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss des Hauses. Sofern gewünscht, wird eine Begleitung im Haus zur Verfügung gestellt.

Um eventuellen Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, wird darum gebeten, dass Behinderungen, welche besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitgeteilt werden.

Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung:

Ansprechpartner:
Vorname:
Frau
Nachname:
Arndt
Position:
Justizbeschäftigte
E-Mail:
ansprechpartner@­sgf.brandenburg.de
Telefon:
+49 335 5538-407
Fax:
+49 335 5538-254