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Verfahrensschriftsätze können bei dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg elektronisch nur nach den Maßgaben des elektronischen Rechtsverkehrs eingereicht werden. 

Pressemitteilungen der Berliner Gerichte finden Sie beim Justizticker der Senatsverwaltung für Justiz:  https://www.berlin.de/sen/justiz/

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Diese E-Mail-Adresse dient nur für Anfragen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die oben genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).

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