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Organisation des Sozialgerichts Frankfurt (Oder)

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richterinnen und Richter in Spruchkörpern, den Kammern, ausgeübt. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einer Berufsrichterin / einem Berufsrichter und aus zwei ehrenamtlichen Richterinnen / Richtern. Die Anzahl und Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Der Präsident steht der Gerichtsleitung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richterinnen und Richter in Spruchkörpern, den Kammern, ausgeübt. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einer Berufsrichterin / einem Berufsrichter und aus zwei ehrenamtlichen Richterinnen / Richtern. Die Anzahl und Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Den Kammern sind Serviceeinheiten (Geschäftsstellen), welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Der Präsident steht der Gerichtsleitung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.