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Organisation

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richterinnen und Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Cottbus ist derzeit in mehrere Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten zugeordnet, welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsident steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.

Zum 01.01.2022 sind beim Sozialgericht Cottbus 24 Richterinnen und Richter sowie 34 nichtrichterliche Bedienstete tätig.

Die Rechtsprechung des Sozialgerichts wird durch die Richterinnen und Richter in Spruchkörpern, den Kammern ausgeübt. Das Sozialgericht Cottbus ist derzeit in mehrere Kammern gegliedert. Die Besetzung der Kammern besteht jeweils aus einem Berufsrichter/- in und aus zwei ehrenamtlichen Richtern/-innen.

Den Kammern sind Serviceeinheiten zugeordnet, welche die Justizakten verwalten und die anfallenden Schreibarbeiten erledigen, zugeordnet.

Die sachliche Zuständigkeit aller Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.

Der Präsident steht auch der Gerichtsverwaltung vor. Er wird dabei von der Geschäftsleiterin unterstützt.

Zum 01.01.2022 sind beim Sozialgericht Cottbus 24 Richterinnen und Richter sowie 34 nichtrichterliche Bedienstete tätig.