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Landessozialgericht benötigt dringend zusätzliche Richterstellen - Berliner Justizsenatorin informierte sich vor Ort über die Lage

- Erschienen am 08.01.2007 - Presemitteilung 20070108

„Wir kommen mit den bisherigen Richterstellen nicht aus“. Dies erklärte heute der Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Blaesing, in einem Gespräch mit der Berliner Justizsenatorin von der Aue in Potsdam. Frau von der Aue informierte sich heute vor Ort in den Räumlichkeiten des gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg. In zahlreichen Gesprächen mit Richterinnen und Richtern des Hauses erfuhr die Senatorin Einzelheiten über die stark angestiegene Belastungssituation. Trotz weiter erhöhter Erledigungszahlen hätten diese mit den zusätzlichen Eingängen, insbesondere aus dem Bereich der so genannten Hartz IV-Gesetze, nicht Schritt gehalten. Jürgen Blaesing formulierte die dringende Bitte, baldmöglichst weitere Richterplanstellen zur Verfügung zu stellen, weil ansonsten der effektive Rechtsschutz in Gefahr sei.

Frau von der Aue sagte zu, sich nach Möglichkeit für die Belange der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen. Gleichzeitig appellierte sie an die Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten, auch Bereitschaft zu einem Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit zu zeigen.

Info:

Das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg besteht seit dem 1. Juli 2005. Das Landessozialgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht in der Sozialgerichtsbarkeit. In erster Instanz entscheidet das jeweilige Sozialgericht (im Raum Berlin-Brandenburg sind dies die Sozialgerichte Berlin, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam und Cottbus), in zweiter Instanz entscheidet das Landessozialgericht (hier das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam).

Für Rückfragen:

Dr. Konrad Kärcher, stellvertretender Pressesprecher Tel.: 0331 – 9818 – 4126 Mail: konrad.kaercher@lsg.brandenburg.de www.lsg.berlin.brandenburg.de