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Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Sozialgerichte Brandenburgs sowie das Sozialgericht Berlin nehmen am Elektronischen Rechtsverkehr teil.

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden. Die elektronische Poststelle können Sie in allen Gerichtsverfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichen.

Wichtige Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr:

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation mit dem Landessozialgericht und den Sozialgerichten nach § 65a Sozialgerichtsgesetz entweder eine qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente oder eine Übertragung auf einem sicheren Übermittlungsweg voraussetzt. 

Für die rechtssichere elektronische Kommunikation stehen verschiedene Ende-zu-Ende verschlüsselte Übermittlungswege bereit (siehe Information zu Drittanwendungen auf www.egvp.justiz.de). Ein elektronisches Dokument, das mit einer schriftformersetzenden qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete EGVP des Gerichts über eine Anwendung, die auf OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruht, übermittelt werden. Darüber hinaus können elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur über die gesetzlich definierten sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Hierzu gehören gemäß § 65a Abs. 4 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz insbesondere die absenderbestätigte De-Mail, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), das besondere Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (Mein Justizpostfach").

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht mit einfacher E-Mail eingereicht werden können. So sind etwa mit einfacher E-Mail eingereichte Klagen, Beschwerden und Berufungen nicht fristwahrend.

Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten, zur qualifizierten elektronischen Signatur und zu den sicheren Übermittlungswegen, ergeben sich aus § 65a  Sozialgerichtsgesetz sowie aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Zu beachten sind ferner die Vorgaben der Bekanntmachung zu § 5 der ERVV, in der unter anderem die zulässigen Dateiformatversionen und Dateigrößen geregelt sind.

Weitere Informationen zum EGVP und zum Einreichen elektronischer Dokumente finden Sie auf der Webseite egvp

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und die Sozialgerichte Brandenburgs sowie das Sozialgericht Berlin nehmen am Elektronischen Rechtsverkehr teil.

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht werden. Die elektronische Poststelle können Sie in allen Gerichtsverfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erreichen.

Wichtige Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr:

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation mit dem Landessozialgericht und den Sozialgerichten nach § 65a Sozialgerichtsgesetz entweder eine qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente oder eine Übertragung auf einem sicheren Übermittlungsweg voraussetzt. 

Für die rechtssichere elektronische Kommunikation stehen verschiedene Ende-zu-Ende verschlüsselte Übermittlungswege bereit (siehe Information zu Drittanwendungen auf www.egvp.justiz.de). Ein elektronisches Dokument, das mit einer schriftformersetzenden qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete EGVP des Gerichts über eine Anwendung, die auf OSCI oder einem diesen ersetzenden, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Protokollstandard beruht, übermittelt werden. Darüber hinaus können elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur über die gesetzlich definierten sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Hierzu gehören gemäß § 65a Abs. 4 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz insbesondere die absenderbestätigte De-Mail, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Notarpostfach (beN), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), das besondere Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) sowie ein Nutzerkonto nach dem Onlinezugangsgesetz (Mein Justizpostfach").

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nicht mit einfacher E-Mail eingereicht werden können. So sind etwa mit einfacher E-Mail eingereichte Klagen, Beschwerden und Berufungen nicht fristwahrend.

Weitere Voraussetzungen, insbesondere zu den zugelassenen Dateiformaten, zur qualifizierten elektronischen Signatur und zu den sicheren Übermittlungswegen, ergeben sich aus § 65a  Sozialgerichtsgesetz sowie aus der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Zu beachten sind ferner die Vorgaben der Bekanntmachung zu § 5 der ERVV, in der unter anderem die zulässigen Dateiformatversionen und Dateigrößen geregelt sind.

Weitere Informationen zum EGVP und zum Einreichen elektronischer Dokumente finden Sie auf der Webseite egvp


Fehlervermeidung im Elektronischen Rechtsverkehr

  • Faltblatt (2.6 MB) zur Fehlervermeidung im elektronischen Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr via DE-Mail