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Dialog und Diskussion: Ehrenamtliche Richterinnen und Richter treffen sich im Landessozialgericht

- Erschienen am 30.06.2026 - Presemitteilung 20260630

Der Präsident des Landessozialgerichts, Jes Möller, und die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts, Anja Gorgels, haben heute rund 70 ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus der Sozialgerichtsbarkeit der Länder Berlin und Brandenburg zur Fortbildung und zum gemeinsamen Gedankenaustausch empfangen.

Während des Vormittags haben sich die Gäste der Veranstaltung in einem von Berufsrichterinnen gehaltenen Vortrag mit den neueren Entwicklungen im Sozialrecht vertraut gemacht.

Schwerpunkt des Nachmittags bildeten Einblicke in die ärztliche Begutachtung. Stehen medizinische Fragestellungen im Fokus eines sozialgerichtlichen Verfahrens, so steht das Sachverständigengutachten oft im Mittelpunkt. Nachdem eine Berufsrichterin den Rahmen einer ärztlichen Begutachtung in rechtlicher Hinsicht abgesteckt hatte, hat ein langjährig als Gerichtsgutachter tätiger Orthopäde wertvolle Einblicke in seine gutachterliche Praxis gegeben.

In seiner Rede zur Verabschiedung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat Präsident Möller deren Bedeutung für die sozialgerichtliche Rechtsprechung hervorgehoben und auf ihre wichtige gesellschaftliche Funktion hingewiesen:

„Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind das Bindeglied zwischen Rechtsprechung und sozialer Wirklichkeit. Die Vielfalt unseres Arbeitslebens kennen sie aus eigener Erfahrung. Das kann für die Beurteilung eines Falles von unschätzbarem Wert sein. Ihre Beteiligung an gerichtlichen Urteilen ist gelebte Demokratie. Sie schafft Vertrauen und stärkt die Akzeptanz sozialgerichtlicher Entscheidungen in der breiten Öffentlichkeit.“

Im Ergebnis der sich anschließenden Gespräche war man sich einig: Ein rechtliches Fundament und eine breite Lebenserfahrung gehören zusammen. Nur im Verbund gelingt Rechtsprechung, die überzeugt.  

Zum Hintergrund:

Die Spruchkörper („Senate“) am Landessozialgericht werden jeweils in der Besetzung mit einem / einer Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern / Berufsrichterinnen und zwei ehrenamtlichen Richtern / Richterinnen tätig.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ebenso wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter unabhängig und keinen Weisungen unterworfen, sie verfügen über das gleiche Stimmrecht. Sie gehören – je nach Sachgebiet, in dem sie eingesetzt werden – bestimmten Personengruppen an. Bei Angelegenheiten der Sozialversicherung und bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirkt beispielsweise jeweils eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitgeber mit. Sie müssen von einer vorschlagsberechtigten Organisation vorgeschlagen werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; Wiederberufungen sind möglich. 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Landessozialgericht müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein.

Die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus §§ 13 bis 23, 35 Sozialgerichtsgesetz. 

Wer zur ehrenamtlichen Richterin bzw. zum ehrenamtlichen Richter berufen wird, muss etwa vier bis sechs Mal pro Jahr an einer Sitzung des Gerichts teilnehmen. Sie bzw. er erhält dafür eine Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Für Rückfragen:

Richter am Landessozialgericht Dr. Thomas Drappatz, Pressesprecher

Richter am Landessozialgericht Ole Beyler, stellv. Pressesprecher

 

Tel.: 0331/9818 - 4134

Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de