Bilanz 2025: Deutlicher Anstieg der Verfahrenszahlen an allen Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg
- Erschienen am - PresemitteilungIm Jahr 2025 sind die Eingangszahlen beim Landessozialgericht im Vergleich zum Vorjahr sehr deutlich gestiegen. Die Zahl der insgesamt eingegangen Verfahren erhöhte sich von 3.289 auf 3.648 und damit um rund elf Prozent. Dies geht aus dem vom Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Jes Möller, heute herausgegebenen Jahresbericht für das Jahr 2025 hervor. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die Rechtsprechung und Geschäftsentwicklung beim Landessozialgericht und bei den Sozialgerichten Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.
In den vergangenen Jahren waren die Eingangszahlen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres verblieben oder sogar leicht rückläufig. Dies hat sich am Landessozialgericht nunmehr geändert. Den Eingängen von 3.648 standen 3.543 Erledigungen gegenüber, so dass die Anzahl der Eingänge diejenige der Erledigungen übertraf. Der gesamte Verfahrensbestand von 3.850 Verfahren zum Jahresanfang erhöhte sich auf 3.955 Verfahren am Jahresende. Der Abbau der Bestände konnte somit leider nicht fortgesetzt werden.
Am Sozialgericht Berlin sind steigende Eingänge schon länger zu verzeichnen. Die Zahl ist sogar nochmals gestiegen. 23.265 neue Klagen und Eilanträge registrierte das Gericht im letzten Jahr. Das sind 3.216 und damit deutliche 15,6 % mehr als 2024. Damit erreichten die Eingänge am Sozialgericht Berlin den höchsten Stand der letzten sechs Jahre.
Die Sozialgerichte des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam verzeichnen ebenfalls einen beachtlichen Zuwachs. Gingen im Jahr 2024 noch 9.888 Verfahren ein, so waren es im vergangenen Jahr schon 10.758 Verfahren und mithin rund 9 % mehr.
An allen Gerichten kamen erneut mit großem Abstand die meisten Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld). Verfahren aus diesem Rechtsbereich machten im Jahr 2025 am Landessozialgericht rund 37 % aus.
Dazu erklärt Jes Möller, Präsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg:
Die Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg stehen wieder einmal vor großen Herausforderungen.
Überall wenden sich viele Menschen hilfesuchend an die Richterinnen und Richter und an alle Beschäftigten der Sozialgerichte. Zugleich bindet die Umstellung auf die elektronische Akte zusätzliche Ressourcen. Noch in diesem Jahr kommen sogar weitere Aufgaben auf uns zu: Werden die Vorschläge der Sozialstaatskommission umgesetzt, werden soziale Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger „aus einer Hand“ möglich. Dies könnte ein großer Wurf werden. Viele Neuerungen ziehen erfahrungsgemäß auch sehr viele Unsicherheiten nach sich. Aber es gilt: Als bürgernahe und sehr leistungsfähige Gerichtsbarkeit werden wir uns diesem Wandel stellen.
Weitere Einzelheiten zu den Geschäftszahlen aller Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg können Sie dem Jahresbericht für das Jahr 2025 entnehmen, der auf der Homepage
des Landessozialgerichts veröffentlicht ist. Der Bericht enthält zudem eine Auswahl besonders erwähnenswerter Entscheidungen im Jahr 2025.
Zum Hintergrund:
Das Landessozialgericht in Potsdam ist seit Juli 2005 gemeinsames Obergericht der Länder Berlin und Brandenburg. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin sowie der Sozialgerichte des Landes Brandenburg in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam.
Für Rückfragen:
Richter am LSG Dr. Thomas Drappatz, Pressesprecher
Richter am LSG Ole Beyler, stellv. Pressesprecher
Tel.: 0331/9818 – 4131 oder – 4134
E-Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de