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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter versammeln sich am Landessozialgericht

- Erschienen am 19.01.2023 - Presemitteilung 20230119

Der Vizepräsident des Landessozialgerichts, Jes Möller, begrüßte am 18. und 19. Januar 2023 rund 60 ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit aus den Ländern Berlin und Brandenburg zur Fortbildung und zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch.


Herr Möller hat in seiner Rede auf die Bedeutung und Funktion der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter an der sozialgerichtlichen Rechtsprechung hingewiesen:


„Ehrenamtliche Richterinnen und Richter kennen in besonderer Weise die Arbeitsabläufe in der Praxis und die Lebenssachverhalte, die den Sozialrechtsstreitigkeiten zugrunde liegen. Ihre Mitwirkung an den Entscheidungen ist Ausdruck unserer demokratischen Verfassung. Sie stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung und das Vertrauen in die Rechtsprechung. Dank der Beteiligung von Laienrichtern können die Berufsrichterinnen und - richter ihre juristische Argumentation zu oft komplexen Rechtsfragen überprüfen und besser verständlich machen. Die Mitarbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist nicht zuletzt ein wertvoller Beitrag zu einem größeren Verständnis sozialgerichtlicher Entscheidungen in der Öffentlichkeit.“


In mehreren, von Berufsrichterinnen und –richtern geleiteten Workshops und Impulsvorträgen konnten sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter vertieft mit den Anforderungen der sozialgerichtlichen Praxis vertraut machen und den Ablauf eines Berufungsverfahrens am Landessozialgericht vom Eingang der Berufungsschrift bis zur Entscheidung insbesondere unter dem Aspekt der in der Justiz voranschreitenden Digitalisierung nachvollziehen. Die in den Angelegenheiten des Vertragsarztrechts mitwirkenden Ärztinnen und Ärzte sowie bei Krankenkassen Beschäftigten erhielten zudem einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung auf diesem Rechtsgebiet.


Im Ergebnis der sich anschließenden Diskussionen und des engagierten Erfahrungsaustauschs war man sich einig: Überzeugende Rechtsprechung gelingt nur im Team aus juristischer Theorie und gelebter Praxis.


Zum Hintergrund:
Die Spruchkörper („Senate“) am Landessozialgericht werden jeweils in der Besetzung mit einem / einer Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern / Berufsrichterinnen und zwei ehrenamtlichen Richtern / Richterinnen tätig.


Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ebenso wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter unabhängig und keinen Weisungen unterworfen, sie verfügen über das gleiche Stimmrecht. Sie sollen – je nach Sachgebiet, in dem sie eingesetzt werden – bestimmten Personengruppen angehören. Bei Angelegenheiten der Sozialversicherung soll beispielsweise jeweils eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitgeber mitwirken. Sie müssen von einer vorschlagsberechtigten Organisation vorgeschlagen werden. Eine direkte Bewerbung bei Gericht ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgerichtsgesetzes nicht möglich. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; Wiederberufungen sind möglich.


Ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Landessozialgericht müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen mindestens 5 Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein.


Die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelnen ergeben sich aus §§ 13 bis 23, 35 Sozialgerichtsgesetz.


Wer zur ehrenamtlichen Richterin bzw. zum ehrenamtlichen Richter berufen wird, muss etwa vier bis sechs Mal pro Jahr an einer Sitzung des Gerichts teilnehmen. Sie bzw. er erhält dafür eine Aufwandsentschädigung nach dem Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG).

Für Rückfragen:
RLSG Dr. Thomas Drappatz, Pressesprecher
RLSG Ole Beyler, stellv. Pressesprecher
Tel.: 0331/9818 - 4131 oder - 4134
Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de

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Ident-Nr
20230119
Datum
19.01.2023