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Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Schloss Ziethen bei Kremmen: Deutsche Sozialgerichtsbarkeit in ungesunder Schieflage

- Erschienen am 09.05.2012 - Presemitteilung 20120509

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben vom 7. bis 9. Mai 2012 im Schloss Ziethen bei Kremmen in Brandenburg ihre alljährliche Konferenz abgehalten, an der traditionell auch der Präsident des Bundessozialgerichts und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.

Die Konferenz beschäftigte sich zentral mit der aktuellen Belastung der Sozialgerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesländern und stellte hierbei erhebliche regionale Unterschiede fest. Zu beobachten ist nämlich, dass die erstinstanzlichen Sozialgerichte einiger neuer Bundesländer schon jenseits jeder vertretbaren Grenze überlastet sind; dies geht zurück auf die massive Klagewelle in Folge der Hartz IV-Reform und findet seinen Ausdruck in Dezernaten mit einem unvertretbar hohen Bestand von im Schnitt über 500 Streitsachen pro Richter.

Angesichts dieser Aktenmenge kann die vom System der Amtsermittlung geprägte Sozialgerichtsbarkeit ihre Aufgabe, zeitnahen Rechtsschutz zu gewähren, nicht mehr überall in gleichem Maße erfüllen. Die gravierende Überlastung einzelner Gerichte geht im Einzelfall einher mit einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer, was auch Entschädigungsklagen nach dem Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.

Die Konferenz sieht diese Entwicklung mit großer Besorgnis. Das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes erfordert eine durchweg angemessene Ausstattung der Gerichte, damit es für die Rechtsschutz suchenden Bürger nicht zu regionalen Nachteilen kommt.

Für Rückfragen:

Tel.: 0331/9818-3300 Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de