Bibliothek
Die Bibliothek des Landessozialgerichts befindet sich im 4. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes.
Die Bibliothek des Landessozialgerichts befindet sich im 4. Obergeschoss des Gerichtsgebäudes.

Die Bibliothek des Landessozialgerichts ist zu den Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag | 9.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Freitag | 9.00 Uhr - 13.00 Uhr |
geöffnet.
Die Bibliothek kann während dieser Öffnungszeiten von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Der Bestand umfasst Gesetzestexte, Kommentare, Zeitschriften und grundlegende Literatur zu allen Rechtsgebieten des Sozialrechts und zu angrenzenden Rechtsgebieten. Eine Ausleihe des Bestands ist nicht möglich.
Die oben genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).

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Die oben genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).