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Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um das Übergangsgeld für die drei Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

- Erschienen am 29.11.2012 - Presemitteilung 20121129

In dem Rechtsstreit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) gegen die Senatsverwaltung für Gesundheit wegen der Zahlung von Übergangsgeld an die drei Vorstandsmitglieder der KV Berlin wird der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in Potsdam am 19. Dezember 2012 um 9.00 Uhr mündlich verhandeln.

Die Verhandlung findet statt im Dienstgebäude des Landessozialgerichts, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam, Saal 3, und ist öffentlich.

Die Verhandlungszeit ist für 9.00 bis 11.00 Uhr angesetzt. Danach wird der Senat noch über zwei anderweitige Streitsachen verhandeln. Voraussichtlich wird es daher erst am Nachmittag zu einer Urteilsverkündung kommen.

Gegenstand der Streitigkeit ist eine Aufsichtsverfügung der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 27. Februar 2012, mit der der KV Berlin aufgegeben wird, den Beschluss der Vertreterversammlung vom 5. Mai 2011 aufzuheben, in dem diese der Auszahlung des Übergangsgeldes für die zurückliegende Amtsperiode zugestimmt hatte; außerdem solle die Rückforderung des Übergangsgeldes von den drei Vorstandsmitgliedern in Höhe von jeweils 183.000 Euro veranlasst werden.

Die Platzkapazitäten sind begrenzt. Sofern Sie der Verhandlung als Pressevertreter beiwohnen möchten, wird um kurze Anmeldung per e-mail gebeten.

Aktenzeichen: L 7 KA 23/12 KL

Für Rückfragen:

RiLSG Sebastian Pfistner, stellv. Pressesprecher, Tel.: 0331/9818-3300, 4133, 4148, Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de