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Bilanz 2019: Brandenburger Sozialgerichte nach wie vor unter Druck

- Erschienen am 25.02.2020 - Presemitteilung 20200225

Die vier Brandenburger Sozialgerichte befinden sich seit Jahren in einer schwierigen Situation. Seit mehr als zehn Jahren sind die Gerichte, insbesondere in Folge der „Hartz IV-Reformen“, mit immensen Verfahrenszahlen konfrontiert, die im Jahre 2012 ihren Höhepunkt mit knapp 25.000 neuen Klageverfahren erreicht hatten. Die Personalausstattung der Gerichte hinkte der Explosion der Eingangszahlen teils deutlich hinterher. Inzwischen entspannt sich die Menge neuer Verfahren: Im Jahre 2019 gingen bei den vier Sozialgerichten knapp 16.000 neue Klageverfahren ein, was sich ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2006 bewegt. Gemessen an den Eingangszahlen dürfte ein Ende der Krise der Sozialgerichte damit näher rücken. In Bezug auf die Dauer der Gerichtsverfahren zeigt sich die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sabine Schudoma, aber sehr besorgt: Am 31. Dezember 2019 waren an den vier Brandenburger Sozialgerichten nämlich 28.169 unerledigte Verfahren anhängig, von denen 10.787 bereits im Jahre 2017 und früher eingegangen sind (rund 38 Prozent). Damit hat die Sozialgerichtsbarkeit nach wie vor ein dramatisches Altverfahrensproblem: 38 von 100 Rechtsschutzsuchenden warten auf ihre erstinstanzliche Entscheidung zwei Jahre und länger; dabei geht es durchweg um bedeutsame sozialversicherungsrechtliche Fallgestaltungen (Rente, Krankenversicherung o.ä.) oder um Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe. Parallel dazu haben die Entschädigungszahlungen wegen überlanger Verfahrensdauer in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich zugenommen; der Landeshaushalt musste, bezogen auf überlange sozialgerichtliche Streitverfahren, in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt rund 130.000 Euro finanzielle Entschädigung an betroffene Rechtsschutzsuchende leisten. Die Präsidentin des Landessozialgerichts erklärt: „Um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken, müssen die Verfahrenslaufzeiten deutlich reduziert werden.“ Vor diesem Hintergrund begrüßt Sabine Schudoma es ausdrücklich, dass die Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit weiteren Personalzuwachs erwarten darf, der dazu beiträgt, das Altverfahrensproblem zu bewältigen. Die seit November 2019 amtierende Brandenburger Justizministerin, Susanne Hoffmann, hat insoweit bei ihrem Antrittsbesuch im Landessozialgericht am 14. Februar 2020 personelle Verbesserungen konkret zugesagt. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Försterweg 2 - 6, 14482 Potsdam Potsdam, 25. Februar 2020 Seite 2 Hintergrund: Seit dem Jahre 2008 weist das Landessozialgericht Berlin Brandenburg in jeder Jahrespressemitteilung zur Bilanz des Vorjahres auf die Problematik von steigenden Verfahrenszahlen, mangelnder Personalausstattung und Verfahrensdauer hin; die einzelnen Pressemitteilungen sind archiviert und abrufbar unter

http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/list.php?page=allgemein_lsg_pressemit&sv[relation_lsg.gsid]=lbm1.c.287655.de

Zuletzt brachte im Jahre 2019 der „Pakt für den Rechtsstaat“ mit dem Einsatz von Bundesmitteln erhebliche Entlastung; in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 wurden fünf Proberichterinnen und -richter eingestellt, von denen zwei am Sozialgericht Neuruppin, zwei am Sozialgericht Frankfurt (Oder) und einer am Sozialgericht Cottbus eingesetzt sind. Entschädigungszahlungen wegen überlanger Verfahrensdauer beruhen auf dem „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ vom 24. November 2011 (Bundesgesetzblatt 2011, Teil I Nr. 60, Seiten 2302 ff.).

Für Rückfragen: RiLSG Axel Hutschenreuther, Pressesprecher, RiLSG Sebastian Pfistner, stellv. Pressesprecher, Tel.: 0331/9818-3300/4148/4133 -- Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de