Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten – ein Irrweg
- Erschienen am - PresemitteilungAuf ihrer Herbstkonferenz vom 9. November 2011 haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder erneut für eine Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten ausgesprochen und die Bundesministerin der Justiz gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf mit einer Länderöffnungsklausel vorzulegen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten aller 14 deutschen Landessozialgerichte treten dem mit Nachdruck entgegen.
Seit Jahrzehnten erweisen sich die öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten – die Verwaltungs-, die Sozial- und die Finanzgerichtsbarkeit – als Garanten des Rechtsstaates. Die Sozialgerichtsbarkeit im Besonderen gewährt effektiven Rechtschutz im Bereich des Sozialrechts und gerade auch in Streitigkeiten auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die seit 2005 im Fokus der Öffentlichkeit steht.
Es gab und gibt keinen überzeugenden Grund dafür, in die bewährte differenzierte Gerichtsverfassung einzugreifen und eine Zusammenlegung einzelner Fachgerichtsbarkeiten zu betreiben. Die Zukunftsfähigkeit der Justiz setzt nicht die Zusammenlegung von Gerichtsbarkeiten voraus, sondern ist zu sichern durch eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln. Das von der Justizministerkonferenz angeführte Argument, die Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten stärke die richterliche Selbstverwaltung, kann schon deshalb nicht überzeugen, weil die Selbstverwaltung in eine ganz andere Richtung zielt.
Einer Länderöffnungsklausel zur Zusammenlegung etwa von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit steht überdies Art. 95 des Grundgesetzes entgegen, der das Bestehen der einzelnen Fachgerichtsbarkeiten garantiert. Nicht zuletzt würde die zu erwartende uneinheitliche Anwendung einer Öffnungsklausel die Zersplitterung des Rechtsschutzes bedeuten.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte halten es nach wie vor für einen rechtspolitischen Irrweg, die funktionierenden und bewährten Strukturen der deutschen Justiz ohne Not aufzugeben. Die immer wieder aufflammende Debatte um die Zusammenlegung verunsichert die von ihr betroffenen Gerichtsbarkeiten. Sie sollte endlich beendet werden, damit sich die Gerichte auf ihre gegenwärtigen Aufgaben konzentrieren und wie bisher effektiven Rechtsschutz gewähren können.
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