Erster Geschäftsbericht des gemeinsamen Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg veröffentlich
- Erschienen am - PresemitteilungSeit gut eineinhalb Jahren besteht das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das aus diesem Anlass eine erste Zwischenbilanz gezogen und seinen ersten Geschäftsbericht (für die Jahre 2005 und 2006) vorgelegt hat.
Den Schwerpunkt des Berichts bildet die Darstellung der Rechtsprechung im Berichtszeitraum. Daneben finden sich Beiträge verschiedener Gerichtsangehöriger, die aus zum Teil sehr unterschiedlicher Sicht die Schaffung des neuen gemeinsamen Obergerichts begleiten und kommentieren. Abgerundet wird der Bericht durch Statistiken und eine Übersicht über die aktuelle Besetzung der Senate des Gerichts.
Der Geschäftsbericht kann kostenfrei im Volltext auf der Website des Gerichts (www.lsg.berlin.brandenburg.de) nachgelesen werden. Die im Bericht zitierten Entscheidungen des Gerichts sind jeweils im Volltext abrufbar in der Datenbank www.sozialgerichtsbarkeit.de, wo für den Berichtszeitraum insgesamt 657 Entscheidungen des Gerichts dokumentiert sind.
Info:
Das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg besteht seit dem 1. Juli 2005. Das Landessozialgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht in der Sozialgerichtsbarkeit. In erster Instanz entscheidet das jeweilige Sozialgericht (im Raum Berlin-Brandenburg sind dies die Sozialgerichte Berlin, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam und Cottbus), in zweiter Instanz entscheidet das Landessozialgericht (hier das gemeinsame Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam).
Für Rückfragen:
Dr. Konrad Kärcher, stellvertretender Pressesprecher Tel.: 0331 – 9818 – 4126 Mail: konrad.kaercher@lsg.brandenburg.de www.lsg.berlin.brandenburg.d