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Vizepräsident des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Herbert Oesterle: Sozialgerichte Brandenburgs in anhaltender Notlage

- Erschienen am 23.01.2014 - Presemitteilung 20140123

Die vier Sozialgerichte Brandenburgs sind aufgrund ihrer außergewöhnlichen Belastung in vielen Fällen nicht mehr in der Lage, den verfassungsrechtlich gebotenen zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten. Im abgelaufenen Jahr lag die Zahl der neu eingegangenen Verfahren – wie andauernd seit 2005 – erneut über der Zahl der erledigten Verfahren, so dass der Aktenberg weiter angewachsen ist und die Zahl von 35.079 erreicht hat.  Von den 35.079 am 1. Januar 2014 unerledigten Verfahren sind 2.409 Sachen (6,9 Prozent) seit drei Jahren und länger in der ersten Instanz anhängig. Diese Situation ist überaus Besorgnis erregend. Herbert Oesterle: „Unter der Verfahrensdauer leiden in erster Linie die Rechtsschutz suchenden Bürger, die immer länger in für sie teilweise existentiell wichtigen Streitsachen auf eine Entscheidung warten müssen. Betroffen ist aber auch die Staatskasse, denn zunehmend werden Entschädigungsklagen der Rechtsschutzsuchenden wegen überlanger Verfahrensdauer Erfolg haben.“ In keinem anderen Bundesland sind Sozialrichterinnen und Sozialrichter derart stark belastet wie in Brandenburg. Gleichzeitig nehmen sie in der Erledigungsstatistik (knapp 400 Sachen pro Jahr) bundesweit einen Spitzenrang ein. Herbert Oesterle: „Die seit Jahren anhaltende weit überdurchschnittliche Arbeitsbelastung verschleißt zunehmend das richterliche wie auch das nichtrichterliche Personal; seit Langem wird jenseits der Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, was notgedrungen zunehmend erhebliche Krankheitszeiten nach sich zieht.“ Fürsorge für den Rechtsschutz suchenden Bürger und auch für das eigene Personal gebietet es daher, erneut auf die erhebliche personelle Unterausstattung der Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit hinzuweisen. Die anerkennenswerten Personalverstärkungen der letzten Jahre haben den Trend der Überlastung nicht aufgehalten, sondern nur abgemildert. Um ihren Aufgaben gerecht zu werden, benötigt die Brandenburger Sozialgerichtsbarkeit zeitnah weiteren spürbaren Personalzuwachs.

Info:

Herbert Oesterle, der im November 2013 zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts ernannt wurde, ist nach der Pensionierung der bisherigen Präsidentin des Landessozialgerichts, Monika Paulat, verantwortlich für die Gerichtsleitung.

Das Landessozialgericht veröffentlicht jährlich im Laufe des März/April einen Geschäftsbericht zum abgelaufenen Geschäftsjahr mit ausführlichen Statistiken und detaillierten Berichten aus allen Sparten der Rechtsprechung. Auf der Internetseite des Gerichts sind derzeit die Geschäftsberichte bis einschließlich 2012 abrufbar. Auf der Internetseite sind ebenfalls diverse Pressemitteilungen zu verschiedenen wichtigen im Jahre 2013 abgeschlossenen Verfahren dokumentiert.

Das Sozialgericht Berlin, für das das Landessozialgericht in Potsdam ebenfalls als Berufungs- und Beschwerdegericht fungiert, hat in einer Pressekonferenz vom 14. Januar 2014 gesondert über seine Situation berichtet. Die Ansprache der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, ist dokumentiert unter http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/presse/archiv/20140114.1425.393451.html.

Für Rückfragen:

RiLSG Axel Hutschenreuther, Pressesprecher,

RiLSG Sebastian Pfistner, stellv. Pressesprecher,

Tel.: 0331 - 9818 - 3300 Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de

Für Rückfragen mit Bezug zu den einzelnen Sozialgerichten:

SG Potsdam: moritz.broeder@sgp.brandenburg.de, 0331 - 27188 - 615 / 710

SG Neuruppin: PressestelleSGN@sgn.brandenburg.de, 03391 - 838346

SG Frankfurt/Oder: stefan.sarrach@sgf.brandenburg.de, 0335 - 5538 - 249

SG Cottbus: sebastian.clausnitzer@sgc.brandenburg.de, 0355 - 4991 - 3257