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Neue Software am Landessozialgericht

- Erschienen am 20.12.2013 - Presemitteilung 20131220

Das gemeinsame Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg hat zum 1. Dezember 2013 erfolgreich das Fachsystem GO§A in Betrieb genommen. Mit dem Fachsystem werden Stamm- und Verfahrensdaten zu gerichtlichen Verfahren verarbeitet und das gerichtliche Schreibwerk (z.B. Anschreiben, Urteile) erzeugt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht sich mit dem plattformunabhängigen und zukunftsfähigen Fachsystem GO§A technisch hinreichend für die Herausforderungen an eine moderne und bürgerfreundliche Justiz mit einer Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung elektronischer Akten gewappnet. Das Fachsystem GO§A ist unter anderem bereits am Bundessozialgericht, am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und am Verwaltungsgericht Berlin im Betrieb. Nach Abschluss der noch laufenden Pilotphase am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg soll das Fachsystem GO§A dauerhaft am Landessozialgericht und den Sozialgerichten des Landes Brandenburg eingesetzt werden. Damit wird auch dem ursprünglich erklärten Ziel der Justizverwaltungen der Länder Berlin und Brandenburg, innerhalb der beiden Länder in den Fachgerichtsbarkeiten (Sozial-, Verwaltungs-,Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) zukünftig nur noch ein Fachsystem einzusetzen, Rechnung getragen. Die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bedauert, dass sich das Sozialgericht Berlin für den Einsatz eines anderen Fachsystems entscheiden hat.

Für Rückfragen: pressestelle@lsg.brandenburg.de