Streit um Übergangsgeld für Vorstandsmitglieder: Kassenärztliche Vereinigung Berlin nimmt Klage zurück
- Erschienen am - PresemitteilungDie drei hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, die Ärztin Dr. P. und die Ärzte B. und Dr. K., amtierten bereits in den Jahren 2005 bis 2010 und schlossen nahtlos eine zweite Amtszeit für die Jahre 2011 bis 2016 an. Trotz dieser Fortführung der Vorstandstätigkeit zahlte ihnen die KV Ende Februar 2011 Übergangsgeld in Höhe von jeweils 183.000,- Euro aus. Dies beanstandete die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Rahmen der Rechtsaufsicht mit einer Aufsichtsverfügung vom 27. Februar 2012, mit der der Vertreterversammlung der KV aufgegeben wurde, die Rückforderung des Übergangsgeldes zu veranlassen.
Über die gegen diese Aufsichtsverfügung erhobene Klage der KV (Aktenzeichen: L 7 KA 23/12 KL) musste das Landessozialgericht nicht entscheiden. Im Rahmen der heutigen mehrstündigen mündlichen Verhandlung machte der Vorsitzende des 7. Senats deutlich, dass die Zahlung der Übergangsgelder zu Recht beanstandet worden sei. In der Zahlung des Übergangsgeldes liege ein Gesetzesverstoß, denn die Voraussetzungen für dessen Gewährung – die Beendigung der Vorstandstätigkeit und die hauptberufliche Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit – hätten nicht vorgelegen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nahm daraufhin ihre Klage zurück.
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