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Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Potsdam

- Erschienen am 08.05.2024 - Presemitteilung 20240508

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich vom 6. bis 8. Mai 2024 in Potsdam zu ihrer Jahreskonferenz getroffen, an der auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, sowie eine Vertreterin und ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben. Auf Einladung der Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sabine Schudoma, sind die Teilnehmenden zum gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch und zum Gespräch über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen zusammengekommen.

Die Präsidentin Sabine Schudoma:
„Ich freue mich sehr, dass die Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte dieses Jahr in Potsdam stattfand. Der jährliche Wissens- und Erfahrungsaustauch mit meinen Kolleginnen und Kollegen bringt immer wieder wichtige Anliegen der Sozialgerichtsbarkeit auf den Weg. Gemeinsam finden wir Antworten auf die drängenden Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Auch in diesem Jahr wurde wieder deutlich, dass unsere Gerichtsbarkeit besonders bürgernah ausgestaltet und in der Fläche gut aufgestellt ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir zu unserer Verantwortung.“

Themen der Konferenz waren unter anderem:

  • Erste Erfahrungen aus der Praxis im Bereich des Bürgergelds 
  • Zukünftige Herausforderungen einer Kindergrundsicherung 
  • Folgen der COVID-19-Pandemie (z. B. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit durch Long-/Post-COVID, Fragen der Anerkennung einer COVID-Erkrankung und ihrer gesundheitlichen Folgen als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit, Feststellung der Erwerbminderung)
  • Gerichtliche Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung
  • Verbesserter Schutz der Justiz vor extremistischen und verfassungsfeindlichen Tendenzen (Instrumente der Prüfung der Verfassungstreue sowohl von Berufsrichterinnen und Berufsrichtern als auch von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern; effektivere Ahndung von Straftaten gegen Angehörige der Justiz)
  • Akquise und Bindung des richterlichen und nichtrichterlichen Nachwuchses
  • Festlegung verbindlicher Standards für die elektronische Übermittlung von Verwaltungsakten an die Gerichte

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben unter anderem beschlossen, dass die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung nicht bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern bei der Sozialgerichtsbarkeit liegen muss. Dies entspricht der bestehenden Zuständigkeitsregelung für die Eingliederungshilfe bei Erwachsenen. Nur so kann ein Bruch der Zuständigkeiten bei Erreichen der Volljährigkeit vermieden werden.

Der Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten vorausgegangen waren vorbereitende Jahrestagungen der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie der IT-Referentinnen und IT-Referenten der jeweiligen Landessozialgerichte, die ebenfalls vom Landessozialgericht Berlin-Brandendburg in Potsdam ausgerichtet worden waren. Die dort erzielten Ergebnisse waren Gegenstand der Beratungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte im Rahmen ihrer Tagung.

Im Rahmenprogramm ihrer Konferenz wurden die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte am Montagabend von der Präsidentin des Landtags Brandenburg, Prof. Dr. Ulrike Liedtke, empfangen. Dem war eine Führung durch das Gebäude des Landtags Brandenburg vorausgegangen. Am Dienstag, den 7. Mai 2024, fand ein gemeinsames Abendessen im Beisein der Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg, Susanne Hoffmann, und der Staatssekretärin für Zentrales und Verbraucherschutz, Amtschefin, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin, Esther Uleer, in Potsdam statt.

Zum Hintergrund:
Die 14 Landessozialgerichte sind die Berufungsgerichte in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts und damit in den einzelnen Bundesländern die höchsten Sozialgerichte. Die Länder Niedersachsen und Bremen sowie die Länder Berlin und Brandenburg haben jeweils ein gemeinsames Landessozialgericht. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten wird jedes Jahr von einem anderen Landessozialgericht ausgerichtet. Die nächste Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte wird im Jahr 2025 in Sachsen stattfinden.

Copyright:
Falls Sie das beigefügte Foto der Teilnehmenden der Konferenz verwenden möchten, bitten wir Sie, folgende Quellenangabe zu verwenden: © Konstantin Gastmann

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Ident-Nr
20240508
Datum
08.05.2024
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