Sozialgericht Neuruppin unter neuer Leitung
- Erschienen am - PresemitteilungSabine Schudoma, die Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, hat heute in Potsdam Herrn Martin Brockmeyer die Ernennungsurkunde für das Amt des Präsidenten des Sozialgerichts Neuruppin überreicht. Der bisherige Richter am Landessozialgericht Martin Brockmeyer ist damit Nachfolger des vormaligen Präsidenten Jes Möller, der 2019 als Vorsitzender Richter an das Landessozialgericht gewechselt war. „Herr Brockmeyer ist ein hochqualifizierter Richter, der aufgrund seiner vielseitigen und langjährigen Berufstätigkeit über die Führungs- und Verwaltungserfahrung verfügt, die für die Leitung eines Sozialgerichts erforderlich ist.“, so Schudoma. Martin Brockmeyer wurde am 20. Januar 1965 in Dortmund geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach Abitur und Zivildienst in Dortmund absolvierte er in Berlin eine dreijährige Ausbildung für den gehobenen Dienst bei der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die er im September 1990 mit dem Abschluss eines Diplom-Verwaltungswirts beendete. Anschließend studierte er von Oktober 1990 bis Januar 1995 Rechtswissenschaften. Daneben war er in Teilzeit als Sachbearbeiter bei der BfA beschäftigt. Nach dem Referendariat in Berlin trat er im August 1997 zunächst als Proberichter in den richterlichen Dienst bei dem Sozialgericht Berlin ein. Dort wurde er im September 2000 zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Im Jahr 2007 wechselte Herr Brockmeyer an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und wurde dort 2008 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Während dieser Zeit war Herr Brockmeyer von Juni 2012 bis Mai 2013 an das Sozialgericht Neuruppin und von April 2019 bis Januar 2020 an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg abgeordnet. Neben seiner richterlichen Tätigkeit war er mehrere Jahre Leiter der IT-Abteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, knapp zwei Jahre Präsidialrichter und langjährig IT-Referent und IT-Sicherheitsbeauftragter. Hintergrund: Das Sozialgericht Neuruppin ist eines der vier Brandenburger Sozialgerichte neben den Standorten in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Zur erheblichen Belastungssituation der Brandenburger Sozialgerichte vgl. die Pressemitteilung vom 25. Februar 2020 („Brandenburger Sozialgerichte nach wie vor unter Druck“): http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/media_fast/4417/PM25022020_Bilanz2019.pdf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Försterweg 2 - 6, 14482 Potsdam Potsdam, 7. Mai 2020 Seite 2 Speziell zur Situation am Sozialgericht Neuruppin enthält der Geschäftsbericht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg für das Jahr 2019 auf Bl. 55 bis 57 nähere Ausführungen: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/media_fast/4417/Geschaeftsbericht_2019.pdf Für Rückfragen: RiLSG Axel Hutschenreuther, Pressesprecher, RiLSG Sebastian Pfistner, stellv. Pressesprecher, Tel.: 0331/9818-3300/4148/4133 -- Mail: pressestelle@lsg.brandenburg.de