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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat heute seine Tätigkeit aufgenommen

- Erschienen am 01.07.2005 - Pressemitteilung 20050701

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat heute seine Tätigkeit aufgenommen. Es wurde in einer Errichtungszeit von nur 9 Monaten aufgebaut und ist nach dem Landessozialgericht für Nordrhein-Westfalen in Essen das größte Landessozialgericht Deutschlands. An dem neuen Gericht arbeiten derzeit 114 Personen, davon 48 Richterinnen und Richter.

Am 1. Juli, dem Tag, an dem nach dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg das gemeinsame Landessozialgericht seine Tätigkeit aufnimmt, wurden in der ersten öffentlichen Sitzung Richterinnen und Richter des neuen Gerichts auf die Verfassungen des Bundes, Berlins und Brandenburgs vereidigt.

In dieser Sitzung wurde auch ein erstes Urteil gefällt: einer arbeitslosen Bürgerin, die nach Auffassung der beklagten Krankenkasse neben ihrer Privatversicherung für einige Monate auch Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sollte, weil sie zunächst dort die Mitgliedschaft beantragt hatte, wurde geholfen; der 24. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hob die entsprechenden Bescheide auf.

Über den Festakt der brandenburgischen Justizministerin, der Berliner Justizsenatorin und der brandenburgischen Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie zur Errichtung des LSG Berlin-Brandenburg unterrichten die beteiligten Häuser.

Müller-Gazurek Richter am Landessozialgericht Tel.: 0331/9818-4146