Kontakt/Erreichbarkeit
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Sprechzeiten der Serviceeinheiten und Rechtsantragsstelle
- Organisation
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- Standort
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- Öffnungszeiten:
- Fr8:00 - 12:00 Uhr
- Mo - Do8:00 - 16:00 Uhr
- Fr
- Ansprechpartner:
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Darüber hinaus ist eine telefonische Erreichbarkeit montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr gegeben.
Darüber hinaus ist eine telefonische Erreichbarkeit montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr gegeben.
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- Organisation
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- Organisation:
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
- Standort
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- Straße:
- Försterweg 2 - 6
- PLZ Ort:
- 14482 Potsdam
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- Telefon:
- +49 331 9818-5
- Fax:
- +49 331 9818-4500
Die oben genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).
Die oben genannte E-Mail-Adresse darf nicht für Klagen, Rechtsmittel und sonstige Schriftsätze in Gerichtsverfahren genutzt werden (§ 65a Sozialgerichtsgesetz).
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Mit Öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bus 696 vom S-Bahnhof Griebnitzsee Richtung Robert-Baberske-Straße in 2 Minuten zwei Haltestellen bis Dianastraße/August-Bebel-Straße (Studio Babelsberg)
Bus 696 vom Regionalbahnhof Medienstadt Babelsberg Richtung S-Bahnhof Griebnitzsee eine Haltestelle bis Dianastraße/August-Bebel-Str (Studio Babelsberg)
oder in 15 bzw. 10 Min. zu Fuß.Mit dem Auto:
Von Berlin: Autobahn A115 (Avus) an der Anschlussstelle Potsdam-Babelsberg abfahren auf Nuthestraße in Richtung Potsdam-Babelsberg / Potsdam-Zentrum.
Ausfahrt Wetzlaer Straße abfahren, erste Kreuzung rechts und dann links in die Wetzlaer Straße. Der Wetzlarer Straße folgen,die Großbeerenstraße überqueren und weiter in der August-Bebel-Straße. Die 4. Querstraße rechts ist der Försterweg.
Von Potsdam: Stadtautobahn (Nuthestraße) Ausfahrt Wetzlarer Straße. Der Wetzlarer Straße folgen, und weiter, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben.
Parkplätze befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude, für Behinderte vor dem Gebäude neben dem Eingang.Mit Öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bus 696 vom S-Bahnhof Griebnitzsee Richtung Robert-Baberske-Straße in 2 Minuten zwei Haltestellen bis Dianastraße/August-Bebel-Straße (Studio Babelsberg)
Bus 696 vom Regionalbahnhof Medienstadt Babelsberg Richtung S-Bahnhof Griebnitzsee eine Haltestelle bis Dianastraße/August-Bebel-Str (Studio Babelsberg)
oder in 15 bzw. 10 Min. zu Fuß.Mit dem Auto:
Von Berlin: Autobahn A115 (Avus) an der Anschlussstelle Potsdam-Babelsberg abfahren auf Nuthestraße in Richtung Potsdam-Babelsberg / Potsdam-Zentrum.
Ausfahrt Wetzlaer Straße abfahren, erste Kreuzung rechts und dann links in die Wetzlaer Straße. Der Wetzlarer Straße folgen,die Großbeerenstraße überqueren und weiter in der August-Bebel-Straße. Die 4. Querstraße rechts ist der Försterweg.
Von Potsdam: Stadtautobahn (Nuthestraße) Ausfahrt Wetzlarer Straße. Der Wetzlarer Straße folgen, und weiter, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben.
Parkplätze befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude, für Behinderte vor dem Gebäude neben dem Eingang. -
Hinweise für Menschen mit Behinderung
Parkplätze für gehbehinderte Personen befinden sich direkt neben dem Haupteingang des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.
Der öffentlich zugängliche Teil des Gerichtsgebäudes ist weitestgehend barrierefrei ausgestattet. Ein Fahrstuhl steht zur Verfügung. Behindertengerechte Toiletten befinden sich im 1. und 3. Obergeschoss des Hauses. Sofern gewünscht, wird eine Begleitung im Haus zur Verfügung gestellt.
Um eventuellen Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, wird darum gebeten, dass Behinderungen, welche besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitgeteilt werden.
Hinweise für Menschen mit Behinderung
Parkplätze für gehbehinderte Personen befinden sich direkt neben dem Haupteingang des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.
Der öffentlich zugängliche Teil des Gerichtsgebäudes ist weitestgehend barrierefrei ausgestattet. Ein Fahrstuhl steht zur Verfügung. Behindertengerechte Toiletten befinden sich im 1. und 3. Obergeschoss des Hauses. Sofern gewünscht, wird eine Begleitung im Haus zur Verfügung gestellt.
Um eventuellen Problemen bereits im Vorfeld zu begegnen und entsprechende Hilfen (z. B. durch die Gestellung eines Gebärdendolmetschers oder die Übertragung in Blindenschrift) zur Verfügung stellen zu können, wird darum gebeten, dass Behinderungen, welche besonderer Maßnahmen bedürfen, rechtzeitig mitgeteilt werden.
- Organisation
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- Organisation:
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
- Standort
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- Straße:
- Försterweg 2 - 6
- PLZ Ort:
- 14482 Potsdam
- Ansprechpartner:
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- Nachname:
- Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
- E-Mail:
- ansprechpartner@ lsg.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 9818-3300
- Fax:
- +49 331 9818-4500
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Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucherinnen und Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Bei einer Weigerung, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher und der Besucherin unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm/ihr selbst zu vertreten.
Aus Sicherheitsgründen müssen sich alle Besucherinnen und Besucher des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg einer Einlasskontrolle unterziehen. An einzelnen Tagen sowie bei besonderen Anlässen werden darüber hinaus alle Besucherinnen und Besucher sowie mitgeführtes Gepäck auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren, Nagelfeilen, Pfefferspray) untersucht. Mit solchen Gegenständen dürfen sie das Gerichtsgebäude nicht betreten. Entsprechende Gegenstände werden für die Dauer des Aufenthaltes im Gerichtsgebäude in Verwahrung genommen. Ergibt sich ein Verdacht auf die Verletzung waffenrechtlicher Vorschriften, werden die Gegenstände sichergestellt und es erfolgt eine Strafanzeige. Bei einer Weigerung, die Inverwahrnahme der Gegenstände zu dulden, wird der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt. Die dem Besucher und der Besucherin unter Umständen daraus erwachsenen Nachteile sind von ihm/ihr selbst zu vertreten.