Toolbar-Menü

Ausbildung und Beruf

  • Stellenausschreibung

  • Ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter

    Herzlichen Dank, dass Sie sich für die Tätigkeit einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit interessieren.

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind wichtig. Sie üben das Richteramt mit gleichen Rechten und gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufrichter aus. 

    Ehrenamtlicher Richter und ehrenamtliche Richterin beim Sozialgericht kann werden, wer Deutscher ist, das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht aus bestimmten Gründen vom Amt ausgeschlossen ist. Die ehrenamtlichen Richter und ehrenamtlichen Richterinnen sollen – je nach Sachgebiet, in dem sie eingesetzt werden – bestimmten Personengruppen angehören. Bei Angelegenheiten der Sozialversicherung soll beispielsweise jeweils eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitgeber mitwirken. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 12-23 Sozialgerichtsgsetz. 

    Herzlichen Dank, dass Sie sich für die Tätigkeit einer ehrenamtlichen Richterin bzw. eines ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit interessieren.

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch mit ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern besetzt. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind wichtig. Sie üben das Richteramt mit gleichen Rechten und gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufrichter aus. 

    Ehrenamtlicher Richter und ehrenamtliche Richterin beim Sozialgericht kann werden, wer Deutscher ist, das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht aus bestimmten Gründen vom Amt ausgeschlossen ist. Die ehrenamtlichen Richter und ehrenamtlichen Richterinnen sollen – je nach Sachgebiet, in dem sie eingesetzt werden – bestimmten Personengruppen angehören. Bei Angelegenheiten der Sozialversicherung soll beispielsweise jeweils eine ehrenamtliche Richterin/ein ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitgeber mitwirken. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 12-23 Sozialgerichtsgsetz. 

  • Medizinische Sachverständige

    Medizinische Sachverständige gesucht!

    Die Sozialgerichte im Land Brandenburg sowie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden u.a. über Streitigkeiten zwischen Versicherten und Leistungsträgern und  zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Für diese Verfahren werden stetig medizinische Sachverständige gesucht, die Interesse an einer regelmäßigen gutachterlichen Tätigkeit haben. Medizinische Sachverständige erstellen Gutachten nach Aktenlage, aber auch Gutachten nach Untersuchung der Klägerinnen und Kläger. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie uns gerne eine Bewerbung mit Approbationsurkunde zu.

    Für Rückfragen steht Ihnen Frau Otto telefonisch (0331 9818-3301) oder per E-Mail (verwaltung@lsg.brandenburg.de) zur Verfügung.

    Medizinische Sachverständige gesucht!

    Die Sozialgerichte im Land Brandenburg sowie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden u.a. über Streitigkeiten zwischen Versicherten und Leistungsträgern und  zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Für diese Verfahren werden stetig medizinische Sachverständige gesucht, die Interesse an einer regelmäßigen gutachterlichen Tätigkeit haben. Medizinische Sachverständige erstellen Gutachten nach Aktenlage, aber auch Gutachten nach Untersuchung der Klägerinnen und Kläger. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie uns gerne eine Bewerbung mit Approbationsurkunde zu.

    Für Rückfragen steht Ihnen Frau Otto telefonisch (0331 9818-3301) oder per E-Mail (verwaltung@lsg.brandenburg.de) zur Verfügung.

  • Rechtsreferendariat

    Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und an den Brandenburger Sozialgerichten haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlstation nach § 14 Abs. 4 BbgJAG zu absolvieren. 

    Weiterführende Informationen zum Referendariat erhalten Sie beim Brandenburgischen Oberlandesgericht sowie beim Kammergericht Berlin.

    Bei Interesse oder Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich beim Landessozialgericht bitte gerne direkt an die Sachgebietsleitung Personal.

    E-Mail: verwaltung@lsg.brandenburg.de 

    Telefon: 0331 9818-3400

    Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und an den Brandenburger Sozialgerichten haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlstation nach § 14 Abs. 4 BbgJAG zu absolvieren. 

    Weiterführende Informationen zum Referendariat erhalten Sie beim Brandenburgischen Oberlandesgericht sowie beim Kammergericht Berlin.

    Bei Interesse oder Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich beim Landessozialgericht bitte gerne direkt an die Sachgebietsleitung Personal.

    E-Mail: verwaltung@lsg.brandenburg.de 

    Telefon: 0331 9818-3400

  • Wissenschaftliche Mitarbeit